Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.
Hans Dahs (in: Handbuch des Strafverteidigers)
Strafrecht
Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt!
Als Beschuldigter mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen, ist eine äußerst unangenehme Sache:
- Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung bekommen?
- Wurden Ihre Privat- oder Geschäftsräume durchsucht und vielleicht Dinge beschlagnahmt?
- Wurde Ihnen eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl zugestellt, vielleicht sogar ein Haftbefehl erlassen?
- Sind Sie schon in Untersuchungshaft?
Spätestens dann ist es allerhöchste Zeit einen Strafverteidiger zu beauftragen, der Sie rechtlich vertritt! Bleiben Sie ruhig. Sagen Sie erst einmal nichts. Sammeln Sie Informationen. Und rufen Sie uns an.
Im Strafrecht ist es wichtig, möglichst frühzeitig einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, dem Akteneinsicht gewährt wird. Denn oft werden bereits im Ermittlungsverfahren entscheidende Weichen gestellt. Am besten Sie ziehen einen Fachanwalt für Strafrecht Ihres Vertrauens hinzu, noch bevor Sie mit der Polizei sprechen. Bis dahin können Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Wir vertreten und helfen unseren Mandanten mit viel Erfahrung und großem Engagement in allen Verfahrensabschnitten – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung und eine mögliche Berufungsverhandlung, bzw. Revision bis zur Strafvollstreckung und im Strafvollzug. Dabei ist es uns ein wichtiges Anliegen, stets den persönlichen Kontakt zu Ihnen aufrecht zu erhalten und Ihre Handlungsfreiheit wieder herzustellen.
Wir kämpfen für Sie!
In unserer langjährigen juristischen Tätigkeit haben wir uns eine besondere Expertise im Gebiet des Strafrechts erarbeitet. Andreas Sanders ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifiziert im Bereich des Jugend- und Wirtschaftsstrafrechts. Durch unsere besonderen Fachkenntnisse, unsere Erfahrung und unseren besonderen Einsatz für unsere Mandanten erzielen wir vor Gericht regelmäßig bemerkenswerte Erfolge.
Verlassen Sie sich auf uns!
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Bei Heranwachsenden zwischen 18. und 21. Jahren kann je nach Entwicklungsstand das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen.
Nach aktueller Gesetzeslage brauchen Jugendliche nur in besonders schweren Fällen einen Verteidiger. Im Normalfall herrscht kein Anwaltszwang und den Jugendlichen wird auch kein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Das soll eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Rechte von tatverdächtigen Jugendlichen ändern. Die Richtlinie schreibt vor, dass Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr unverzüglich von einem Rechtsanwalt unterstützt werden müssen. Und zwar sobald sie Kenntnis davon haben, dass sie als Verdächtige oder Beschuldigte gelten. Die Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, sich mit einem Anwalt unter vier Augen zu besprechen, bevor sie formal vernommen werden.
Die Reform trägt dem Umstand Rechnung, dass Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen oft größere Schwierigkeiten haben, die Bedeutung eines Strafverfahrens zu erkennen und dessen Abläufe zu verstehen. Oft wissen sie nicht, welche Tragweite ihre Äußerungen gegenüber Polizisten oder Staatsanwälten haben. Gerade im Hinblick auf Eintragungen in das Führungszeugnis und Konsequenzen im Hinblick auf die Berufsausbildung ist diese Änderung sehr zu begrüßen.
Aus genannten Gründen empfehlen wir Eltern und Angehörigen dringend, frühzeitig einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wenn Jugendliche mit dem Strafrecht in Kontakt kommen.