Man kann auf seinem Standpunkt stehen,
aber man sollte nicht darauf sitzen.
Erich Kästner
Mediation
Strafmilderung durch Täter-Opfer-Ausgleich!
Mit Mediation lassen sich Konflikte auch außergerichtlich lösen. Ziel ist der Ausgleich unterschiedlicher Interessen. Der Rechtsanwalt moderiert diesen Prozess als unparteiischer neutraler Vermittler und unterstützt die Parteien beim Interessensausgleich. Am Ende steht eine Vereinbarung, die von allen Beteiligten gemeinsam getragen wird.
Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren geht es konkret um die Interessen von drei Parteien: Die Strafverfolgungsinteressen des Staates. Das Bedürfnis des Opfers nach Wiedergutmachung, Verständnis und künftiger Sicherheit. Und der Wunsch des Beschuldigten nach Verständnis, Entlastung und geringer Strafe. In Rahmen eines Gerichtsprozess können diese Interessen kaum ausreichend berücksichtigt werden.
Hingegen kann die Mediation als außergerichtliches Verfahren, in Form des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs, diesem Interessensausgleich deutlich besser gerecht werden. Im Rahmen eines kommunikativen Prozesses kann das Opfer dem Täter unmittelbar seine Sicht des Geschehens vor Augen führen. Und der Täter kann eine Wiedergutmachung leisten.
Dazu muss er natürlich die Tat einräumen und Reue, bzw. umfassende Ausgleichsbemühungen vollziehen, durch die er die Übernahme von Verantwortung und die Einsicht der Folgen seiner Tat zum Ausdruck bringt. Auf diese Weise soll eine Aussöhnung zwischen Täter und Opfer erfolgen und der bestehende Konflikt befriedet werden.
Im Erfolgsfall bedeutet der Täter-Opfer-Ausgleich für den Täter eine erhebliche Reduzierung der Strafe oder sogar das Absehen von Strafe und Einstellung des Strafverfahrens.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist seit 1994 im Strafgesetzbuch geregelt und mittlerweile fest etabliert. Grundsätzlich gibt es außer bei vollendeten Tötungsdelikten, bei denen eine Kommunikation nicht mehr möglich ist, keine Beschränkung auf bestimmte Deliktarten. Am besten eignen sich aber Delikte wie Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Angestoßen werden kann das Verfahren von allen Beteiligten. Die Bereitschaft des Opfers zur Mitwirkung ist natürlich Voraussetzung für die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs.
Wir helfen Ihnen, Konflikte außergerichtlich zu lösen!
Als Fachanwalt für Strafrecht hat Andreas Sanders zusätzlich den wissenschaftlichen Mastergrad in der Disziplin Mediation (MM) erworben.
Er berät Sie gerne in einem ersten, kostenlosen Informationsgespräch und unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs als gerichtlich anerkannter Mediator.